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   VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03   

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https://dejure.org/2004,28118
VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03 (https://dejure.org/2004,28118)
VG Kassel, Entscheidung vom 30.07.2004 - 1 G 3053/03 (https://dejure.org/2004,28118)
VG Kassel, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 1 G 3053/03 (https://dejure.org/2004,28118)
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  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03
    Dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, u.a. 1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1 ff, sog. Volkszählungsurteil).

    Der Antragsteller muß im vorliegenden Einzelfall den einfachgesetzlich gerechtfertigten Eingriff im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen; die Einschränkung des Antragstellers geht nicht weiter, als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 65, 1,43 f.).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03
    Auch im Beamtenverhältnis beanspruchen die Grundrechte Geltung, wobei der Pflichtenkreis des Beamten gemäß Art. 33 Abs. 5 GG dessen rechtliche Möglichkeit begrenzt, von den Grundrechten Gebrauch zu machen: Der Grundrechtsausübung des Beamten im Dienst können Grenzen gesetzt werden, die sich aus allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Dienst oder aus besonderen Erfordernissen des jeweiligen öffentlichen Amtes ergeben (BVerfG, Urteil vom 24. September 2001, 2 BvR 1436/02, NJW 2003, 3111).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03
    Das Grundgesetz hat, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach hervorgehoben ist, die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (BVerfGE 4, 7 (15); 8, 274 (329); 27, 1 (7); 27, 344 (351f); 33, 303 (334); 50, 290 (353); 56, 37 (49)).
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